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Steuern
In kritischen Entscheidungssituationen kann eine erste Beratung durch einen Steuerberater unverzichtbar sein! Nutzen Sie hier die Möglichkeit, mit der Steuerberatung Fröse, als Kunde unseres Hauses, eine kostenfreie Beratung zu geniessen, Wissen für die nächsten Schritte zu gewinnen und den richtigen Weg einzuschlagen. Um die Inanspruchnahme einer solchen Beratung zu erleichtern, beinhaltet die Steuerberatergebührenverordnung niedrige Höchstgrenzen für die Erstberatung von Verbrauchen in allen Themenfeldern, sowie von Unternehmen in bestimmten Themenfeldern.
Typische Themen sind z.B.:
- Außenprüfung
- Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung
- Elterngeld
- Geringfügige Beschäftigung
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibung
- Kfz im Steuerrecht
- Kinderbetreuungskosten
- Liquidation der GmbH im Steuerrecht
- Offenlegung von Jahresabschlüssen
- Ordnungsgemäße Kassenbuchführung
- Pensionszusagen
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Steuerstrafrecht
- Umsatzsteuerkarusselgeschäfte
- Umsatzsteuerpflicht von Geschäftsführerleistungen
- Verdeckte Gewinnausschüttung - Verdeckte Einlage
- Verlustabzug beim Unternehmenskauf
- Vermietung und Verpachtung
- Verträge zwischen nahen Angehörigen
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