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Recht
» Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen « (Johann Wolfgang von Goethe)
Nutzen also auch Sie unseren alteingesessenen und erfahrenen Rechtsbeistand:
Vertrauen Sie unseren Partner rund ums "Bauen und Wohnen" in folgenden Rechtsgebieten:
- Baurecht
- Immobilienrecht
- Architektenrecht
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Alle rechtlichen Fragestellungen rund ums »Bauen und Wohnen« entsprechen einer fachlichen und persönlichen Leidenschaft und stellen sicher, dass Ihre persönlichen und finanziellen Interessen mit entsprechendem Nachdruck vertreten werden.
AUFGABEN:
Der Notar ist juristischer Ansprechpartner und Ratgeber seiner Klienten in allen Lagen. Er berät sowohl bei Transaktionen des Geschäfts- und Wirtschaftslebens als auch im persönlichen und familiären Bereich. Er wird dabei als unparteiischer und unabhängiger Berater tätig. Seine Aufgabe ist es, Streitigkeiten schon im Vorfeld durch geeignete Gestaltungen zu verhindern oder zu schlichten. Die von ihm entwickelten Problemlösungen werden durch die notarielle Beurkundung festgehalten. Die notarielle Urkunde hat einen besonders hohen Beweiswert. Für bedeutsame Geschäfte des Rechtslebens (z.B. Grundstückskaufverträge oder die Gründung von Kapitalgesellschaften) ist ihre Aufnahme vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.
IMMOBILIENRECHT:
Hauptarbeitsgebiet des Notars ist das Immobilienrecht. Hier entwirft und beurkundet er beispielsweise Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen. Ferner steht er seinen Klienten als Berater bei Immobilienschenkungen wie etwa im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung. Der Notar arbeitet in allen diesen Fällen die erforderlichen Vertragstexte aus, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten. So besorgt er z.B. notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert sich um die Löschung von Rechten im Grundbuch und schützt den Erwerber durch die Eintragung von Vormerkungen und die Verwahrung ihm anvertrauter Gelder auf Anderkonten vor ungesicherten Vorleistungen. Im Rahmen der Finanzierung von Immobilien beurkundet der Notar Grundschulden und Hypotheken.
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