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Immobilien Gutachten

Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer oder Käufer von Immobilien den Wert der Immobilie objektiv ermitteln wollen, um:
  • das Objekt mit einem realistischen Preis zu vermarkten,
  • möglichen Käufern ausführliche Informationen zur Verfügung zu stellen und
  • dadurch den Vermarktungsprozess zu beschleunigen.
In Deutschland unterliegt die Wertermittung von Grundstücken und Gebäuden den Regelungen des § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Darin werden die Mindest- und auch die Höchstsätze des Honorars festgelegt.

Die Begriffe Sachverständiger und Gutachter sind in Deutschland nicht geschützt und werden daher immer wieder auch von Personen geführt, deren Sachkunde ungenügend ist. Vertrauen Sie daher besser unserem Architekten!

Nach dem Ortstermin dauert es in der Regel zwei Wochen, bis das Gutachten vorliegt. Sie erhalten das Gutachten in dreifacher Ausfertigung sowie als PDF-Datei auf CD.

Die Bearbeitungsdauer hängt oftmals von der Beschaffung weiterer Unterlagen ab, die der Gutachter nur bedingt beeinflussen kann.

Tätigkeiten im Einzelnen:
Bewertung sämtlicher Immobilien und grundstücksgleichen Rechte. Professionelle und neutrale Bewertung von: bebauten und unbebaute Grundstücken, Eigentumswohnungen, Teileigentum, Gewerbeobjekten (Gaststätten, Hotels usw.), Zubehör wie z.B. Maschinen und Anlagen, Betriebseinrichtungen und Inventar, Bewertung von Rechten und Belastungen (z.B. Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht, Wegerechten, Erbpacht), Sonderfällen (Liquidation, Ermittlung von Abbruchkosten etc.). Wir ermitteln und beurteilen je nach Bewertungsobjekt und Auftragsumfang: Bodenwert inkl. Wertabweichungen und Lagemerkmalen, Wert der Gebäude nach Alter und Modernisierungsumfang, Wert des Außenanlagen, Wert des Inventars und Zubehörs, Ertragswerte.

Wenn Sie ein Angebot wünschen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.